In Ihrem Mietvertrag ist die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vorgesehen: Sie haben die angegebene Kündigungsfrist einzuhalten.
In Ihrem Mietvertrag ist keine Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vorgesehen: Außer im Falle des ausdrücklichen Einverständnisses des Vermieters sind Sie verpflichtet, für die ursprünglich vereinbarte Aufenthaltsdauer aufzukommen.